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Gemäß TRVB O 120 ist in den Betrieben von einem Brandschutzwart
(BSW) bzw. einem Brandschutzbeauftragten (BSB) eine laufende
Eigenkontrolle im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes
durchzuführen. Im Folgenden wird eine ausführliche Checkliste
beigelegt. Im Zuge der Eigenkontrolle (Datum, Zeit) ist die
Priorität (hoch – mittel – niedrig) der erforderlichen Maßnahmen
festzulegen. Das durchführende Organ hat die Checkliste immer
abzuzeichnen, damit die Erhebung jederzeit nachvollzogen werden
kann. |