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EIGENKONTROLLE gemäß TRVB O 120 |
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Gemäß TRVB O 120 ist in den Betrieben von einem Brandschutzwart (BSW) bzw. einem Brandschutzbeauftragten (BSB) eine laufende Eigenkontrolle im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes durchzuführen. Im Folgenden wird eine ausführliche Checkliste beigelegt. Im Zuge der Eigenkontrolle (Datum, Zeit) ist die Priorität (hoch – mittel – niedrig) der erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Das durchführende Organ hat die Checkliste immer abzuzeichnen, damit die Erhebung jederzeit nachvollzogen werden kann. |
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0316 71 92 11 |
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0316 71 92 11 9 |