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FEUERWEHR ZONEN |
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DIE FEUERWEHR
BRAUCHT PLATZ! In jedem Gebäude sind immer zwei Flucht-
bzw. Rettungswege erforderlich. Dies ist eine Standardforderung zur
Gewährleistung der Brandsicherheit. In vielen Hotels sowie Wohn- und
Bürogebäuden ist jedoch nur ein Stiegenhaus vorhanden, sodass der
zweite Fluchtweg durch Rettungsmittel der Feuerwehr sichergestellt
werden muss. Dies sind in der Regel Leitern. Für Gebäude bis zu 22
Meter Höhe sind dabei Hubrettungsgeräte (Hubsteiger, Drehleitern)
das Mittel der Wahl. Diese Fahrzeuge können jedoch nur dann optimal
verwendet werden, wenn sie zum Einsatzobjekt zufahren bzw. wenn sie
dort ordnungsgemäß aufgestellt werden können. Deswegen sind
Feuerwehrzonen erforderlich und ein wichtiger Bestandteil
brandschutztechnischer bzw. feuerpolizeilicher Vorschreibungen. |
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Gesetzesänderungen finden sie auf www.ris.bka.gv.at |
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0316 71 92 11 |
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0316 71 92 11 9 |