BRANDSCHUTZ IN HOCHHÄUSERN

 

Der Brandschutz in Hochhäusern wurde nach dem Zweiten Weltkrieg auch zunehmend ein Thema in Europa und Österreich. Der eklatanteste Unterschied zu herkömmlichen Gebäudebränden, war die Tatsache, dass man durch die große Höhe der Bauwerke mit den üblichen Rettungsmitteln der Feuerwehr
nicht mehr das Auslangen finden konnte. Herkömmliche Drehleitern besitzen eine ausfahrbare Länge von 30 Metern und können - bei garantierter Aufstellfläche - de facto nur bei Bauten bis zu 22 Meter Höhe zur Menschenrettung und Brandbekämpfung eingesetzt werden. Leider hat man die meisten Hochhäuser nach dem Krieg ohne die notwendigen vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen errichtet (siehe dazu auch den Artikel weiter unten "Sicherheitswahn oder grobe Fahrlässigkeit?"). In der Steiermark und vor allem in Graz ist eine Sanierung von über 200 Hochhäusern notwendig. Um ein einheitliches Vorgehen in dieser Causa zu gewährleisten, hat der Landesfeuerwehrverband Steiermark in Kooperation mit der
Berufsfeuerwehr Graz und der Landesstelle für Brandverhütung bereits im März 1999 ein Merkblatt über den Themenkreis "Brandschutz in Hochhäusern" herausgegeben."
Das genannte Merkblatt ist als Sonderdruck in der Fachzeitschrift BLAULICHT, Heft 3/2001, erschienen und kann >>hier<< nachgelesen und ausgedruckt werden.
 

SICHERHEITSWAHN ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT?

 
Vor einiger Zeit kam es in den steirischen Medien erneut zu einer zum Teil unfair geführten Diskussion um die bereits seit langem sattsam bekannten Brandschutzdefizite in unseren Hochhäusern. Es ist dies eine fast unendliche und äußerst unrühmliche Geschichte. Und dabei wurde auch noch nach der beliebten Methode „Haltet den Dieb!“ vor allem die Grazer Feuerpolizei massiv angegriffen! Was steckt dahinter?

von Dr. Otto Widetschek

"Die Brandkatastrophe im Joelma-Hochhaus von Sao Paulo am 1. Februar 1974 brachte die Wende!"
 
MODERNER TURMBAU ZU BABEL!
In den Fünfziger und Sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts begann man nach dem Vorbild der USA auch
bei uns billige Wohn- und Bürobauten zu errichten. Die Folge war ein gigantischer Hochhaus-Boom.
Schätzungsweise über 2.500 Wolkenkratzer baute man damals in Österreich, davon rund ein Zehntel in der
Steiermark und hier vor allem in Graz. Ein moderner Turmbau zu Babel, der für viele Jahre ein Stein des
Anstoßes werden, ja der auch zu einer völligen Sprachenverwirrung führen sollte.
NATÜRLICHE GRENZEN!
Nun könnte man sagen: Die bei uns gebauten Hochhäuser sind ja nur Taschenformat-Ausgaben der
amerikanischen Wolkenkratzer und Wohnsilos. Ist es jedoch für einen in Todesangst aus dem Fenster
springenden Menschen nicht egal, ob er 200 oder 40 Meter tief fällt? In jedem Fall bleibt er zerschmettert am
Boden liegen! Hier steht auch die schnellste Feuerwehr mit den besten Rettungsgeräten auf verlorenem
Posten! Denn herkömmliche Sprungtücher und ihre Abarten sind maximal bis zum vierten Stockwerk
einsetzbar, Drehleitern und andere Hubrettungsgeräte sind vielfach zu kurz oder können durch verstellte
Zufahrtswege erst gar nicht in die richtige Position gebracht werden. Und sollte dies trotzdem gelingen, so ist
noch immer unklar, wie eine größere Zahl von Menschen auf diese Weise gerettet werden soll. Denn die
Rettungskapazität derartiger Geräte ist stark eingeschränkt. Ganz abgesehen von der Rettung kleiner Kinder,
alter und gebrechlicher oder kranker Menschen. Hier gibt es ganz einfach natürliche Grenzen!
DAS DRAMA VON SAO PAOLO!
Nach den großen Hochhaus-Brandkatastrophen Anfang der Siebzigerjahre in den USA und Lateinamerika kam
es auch bei uns zu einem Umdenken. Denn eines war klar: In Österreich hatte man die Hochhäuser ebenfalls
ohne Einhaltung der elementarsten Brandschutzregeln gebaut.
Der legendäre Katastrophenbrand aus dem Jahre 1974 in Sao Paolo, Brasilien, bei welchem 179 Menschen
ums Leben kamen, brachte den Umschwung. Denn diesmal wurde das Drama in einem Film hautnah
dokumentiert: Man sah die springenden und am Boden zerschmetternden Menschen, die verzweifeltet
kämpfenden Feuerwehrmänner und die angsterfüllten Gesichter der bedrohten Personen, die sich über
Leintücher abzuseilen versuchten. Und dieser Film, der den katastrophalen vorbeugenden Brandschutz in den
Hochhausgiganten unserer Zeit aufzeigte, ging um die Welt. Es mussten darauf ganz einfach Reaktionen
erfolgen!
NOVELLE DER BAUORDNUNG!
Auch in der Steiermark reagierte man auf Sao Paolo. Schon im Frühsommer 1974 wurde ein kurz-, mittel- und
langfristiges Sanierungskonzept für über 200 steirische Hochhäuser erarbeitet. Dieses war jedoch nicht einmal
das Papier wert, auf welchem es mit viel Mühe verfasst wurde. Denn außer einigen Alibimaßnahmen, welche
im Wesentlichern organisatorischer Natur waren und nicht viel kosteten, konnte nichts umgesetzt werden.
Daran änderte sich auch mit der Novelle 1976 der Bauordnung 1968 nicht viel, obwohl nun restriktive
Brandschutzmaßnahmen für Hochhäuser vorgesehen wurden. Es gab sogar erstmals die Möglichkeit durch
den berühmten § 50a (welcher als § 103 auch im neuen Baugesetz 1995 weiter lebt) auch in den Altbestand
dieser Bauwerke einzugreifen.
ERFOLGLOSE SANIERUNGSVERSUCHE!
Alle Versuche der Berufsfeuerwehr in Zusammenarbeit mit der Grazer Baupolizei wenigstens einige
Präzedenzfälle gemäß § 50a zu schaffen, waren jedoch aus formal-bürokratischen Gründen damals zum
Scheitern verurteilt. Wir mussten vorerst klein beigeben. Dafür erhielt die BF Graz jedoch eine 50 Meter
Drehleiter. Mit dieser konnten zwar auch nicht alle Hochhäuser abgedeckt werden, aber es war zu mindestens
etwas getan worden. Damit hatte man jedoch wieder der Feuerwehr elegant den „Schwarzen Peter“
zugeschoben. Erst mit der Schaffung eines neuen Feuerpolizeigesetzes im Jahre 1985 konnten die Weichen
neu gestellt werden. Und als es mir nach einigen Jahren gelang, die beiden Feuerwehrtechniker Ing. Alfred
Pölzl und Ing. Stefan Schnepf nach Frankfurt zu senden, um die Hochhaus-Situation in Hessen zu studieren,
waren zumindest die technischen Voraussetzungen für die Schaffung einer steirischen Hochausrichtlinie
gegeben. Diese konnte jedoch erst im Jahre 1999 offiziell verabschiedet werden. So langsam mahlen die
„Sicherheits-Mühlen“ in unserem Lande!
STEIN DES ANSTOSSES!
In der Zwischenzeit wurde nicht nur die „Feuerpolizei Graz“ offiziell gegründet, sondern es gab auch einige
oberstgerichtliche Entscheidungen im Sinne der erforderlichen Brandschutzsanierung unserer Hochhäuser. Die
baulichen und technischen Sanierungsmaßnahmen kosten natürlich Geld. Welches im Wesentlichen von den
Wohnungseigentümern zu berappen ist. Und hier fängt es sich zu spießen an! Es müssen Kredite
aufgenommen werden, die mittelfristig zurück zu zahlen sind. Dadurch erhöhen sich die Betriebskosten für die
Eigentümer jedoch nicht unerheblich. Das ist der Stein des Anstoßes!
EIN BÄRENDIENST!
Was jedoch noch zu bemerken ist: Manchmal versucht man heute unter dem Titel „Brandschutz“ auch die
längst fälligen baulichen Haus- und Liftsanierungen und andere Reparaturen unterzubringen. Auch manche
Fachfirma leistet durch ihre überzogene Preisgestaltung auf Grund vorhandener Monopolposition dem
Brandschutz einen Bärendienst. Kein Wunder, wenn der betroffene Bürger aufschreit!
DIE BEHÖRDE MUSS AKTIV WERDEN!
Eines muss dabei jedoch klar sein: Es ist nicht überzogener Sicherheitswahn, der die zuständigen Behörden
tätig werden lässt, sondern das Erfordernis eines ausgewogenen Brandschutzes. Das Argument: „Es ist bis
heute nichts passiert!“, zählt dabei nicht! Denn es war nur großes Glück, dass es bei uns bis dato nicht zu
gravierenden Hochhauskatastrophen, wie in den USA, in Russland und Lateinamerika gekommen ist. Wenn
der Fall der Fälle jedoch eintreten sollte, würde man nach Schuldigen suchen. Die Behörde muss aus diesem
Grunde so rasch als möglich aktiv werden, denn alles andere wäre schlicht und einfach grobe Fahrlässigkeit!
 
 

HOCHHAUS-GESETZ ALS SPIELBALL IM VORWAHLKAMPF

 

 

Presseaussendung: Graz, 22.6.2007

Steirische Kommunisten und Grüne wollen Feuerpolizeigesetz kippen. Sicherheit für Bewohner und Einsatzkräfte blieben auf der Strecke!
Jahrelang trommelt nun schon die „Initiative Grazer Hochhaus-Bewohner“ medial wirksam gegen das bestehende Feuerpolizeigesetz, das bei alten Hochhäusern eine Nachrüstung beim vorbeugenden Brandschutz vorsieht. Dieses Gesetz stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zwischen Sicherheit und Kosten, behauptet der Verein.
Bei den Feuerwehren und dem Brandschutzforum Austria schrillen nun die „Alarmglocken“. Denn „das Aushebeln dieses Gesetzes bedeutet massive Sicherheitseinbußen für die Hochhausbewohner und die Feuerwehrkräfte im Einsatzfall – nur damit die Steirischen Kleinparteien noch rechtzeitig zu ihrem Wahlzuckerl kommen“, so Landesfeuerwehrrat und Präsident des Brandschutzforum Austria, Dr. Otto Widetschek, vor einen Gremium von Fachleuten. Die Steirische Landes-ÖVP könnte sich womöglich demnächst einer Initiative der Kommunisten und Grünen im Landtag anschließen, befürchtet Widetschek.
Auch der höchste Feuerwehrmann der Steiermark, Landesbranddirektor Albert Kern ist beunruhigt. Ein Fall dieses Gesetzes würde die Rückkehr zu den chaotischen Verhältnissen vor 1976 bedeuten. Damals hatten die Gemeinden keine Handhabe, die Sicherheit bei Altbauten auf den Stand der Technik zu erhöhen. LBD Albert Kern hat daher einen Brief an alle Landtagsabgeordneten verfasst und gebeten, das Gesetz nicht kurzfristigen Strategien zu opfern.
In das gleiche Horn stößt der Chef der Feuerpolizei Graz, Ing. Alfred Pölzl MSc: Das Feuerpolizeigesetz ist nicht das Problem, sondern die Wohnbaugenossenschaften, die im Laufe der Jahrzehnte keine Rücklagen gebildet haben. Sind dann notwendige Hausreparaturen fällig werden diese oft unter den Passus „Vorbeugender Brandschutz“ als Mogelpackung den Hausbewohnern verkauft. So entsteht ein komplett falscher Eindruck.
Im Feuerwehrwesen ist man sich jedenfalls einig, dass nur wenige Einzelpersonen mit medialem Getöse dieses notwendige Gesetz, das für viele Nachbarländer als Musterbeispiel beim vorbeugenden Brandschutz gilt, zu Fall bringen wollen.

von Christof Oswald

 

§ 103 HOCHHAUSDISKUSSION IN GRAZ

 
Ein Brandschutzsachverständiger schreibt an das Brandschutzforum Austria: Mit Entsetzen verfolge ich als Brandschutzsachverständiger...usw.

Der Brief >>

Stenographischer Bericht: 6. Sitzung des Landtages Steiermark >>

 
 
 

 

 
 

HOCHHÄUSER: NICHT DAS KIND MIT DEM BAD AUSSCHÜTTEN!

 
Die seit nunmehr bereits über drei Jahrzehnten schwelende Diskussion um den Brandschutz in den Steirischen Hochhäusern hat seit dem massiven Auftreten einer Grazer Bürgerinitiative eine dramatische Wende erfahren. Jetzt wird nämlich nicht mehr fachlich über diesen Problemkreis diskutiert, sondern politisch. Dabei besteht jedoch – nach dem derzeitigen Stand der Dinge – die große Gefahr, dass das Kind mit dem Bad ausgeschüttet wird. Wie ist das zu verstehen?
WER BILLIG BAUT, BAUT TEUER!
In der Steiermark gibt es derzeit etwa 300 Hochhäuser, also Bauwerke zwischen 22 und 75 Meter Höhe. Die meisten von ihnen wurden in den Fünfziger- und Sechzigerjahren ohne Berücksichtigung des elementarsten Brandschutzes errichtet. Man hat damals billig gebaut, was sich jetzt zu rächen beginnt. Vor allem fehlen die brandsicheren Sicherheitsstiegenhäuser, wie sie bei Neubauten bereits seit der Novelle des Baugesetzes im Jahre 1976 als Stand der Technik vorzusehen sind.
EINE PREKÄRE LAGE
Damit befinden sich jedoch nicht nur die in den alten Bauwerken lebenden Hochhausbewohner im Brandfall in einer prekären Situation, sondern auch die in den Einsatz gehenden Feuerwehrkräfte. Denn aus großen Höhen kann eine größere Anzahl von Menschen nicht mehr über die Rettungsmittel der Feuerwehr (Drehleitern) in Sicherheit gebracht werden. Hier sind unbedingt bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen zu setzen. Das ist die Ausgangslage!
NATÜRLICHE GRENZEN!
Nun könnte man sagen: Die bei uns gebauten Hochhäuser sind ja nur Taschenformat-Ausgaben der amerikanischen Wolkenkratzer und Wohnsilos. Ist es jedoch für einen in Todesangst aus dem Fenster springenden Menschen nicht egal, ob er 200 oder 40 Meter tief fällt? In jedem Fall bleibt er zerschmettert am Boden liegen! Hier steht auch die schnellste Feuerwehr mit den besten Rettungsgeräten auf verlorenem Posten! Denn herkömmliche Sprungtücher und ihre Abarten sind maximal bis zum vierten Stockwerk einsetzbar, Drehleitern und andere Hubrettungsgeräte sind vielfach zu kurz oder können durch verstellte Zufahrtswege erst gar nicht in die richtige Position gebracht werden. Und sollte dies trotzdem gelingen, so ist noch immer unklar, wie eine größere Zahl von Menschen auf diese Weise gerettet werden soll. Denn die Rettungskapazität derartiger Geräte ist stark eingeschränkt. Ganz abgesehen von der Rettung kleiner Kinder, alter und gebrechlicher oder kranker Menschen. Hier gibt es ganz einfach natürliche Grenzen!
EINE BÜRGERINITIATIVE WIRD AKTIV!
Die Aufrüstung der Hochhäuser, welche durch den Paragrafen 103 des Steiermärkischen Baugesetzes legitimiert ist und bereits durch einige oberstgerichtliche Entscheidungen bestätigt wurde, kostet natürlich Geld. Die anfallenden Kosten sind nun von den Eigentümern zu tragen, was in einigen Fällen zu massiven Protesten geführt hat. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Bürgerinitiative gegründet, welche jetzt sogar behauptet, dass vor allem die Forderungen und Vorschreibungen der Grazer Feuerpolizei überzogen und den Eigentümer nicht zuzumuten wären. Und natürlich versuchen auch verschiedene politische Gruppierungen Kapital aus dieser verzwickten Situation zu schlagen. Der Brandschutz erleidet dabei einen gewaltigen Imageschaden und wird zum Spielball der Parteipolitik.
EINE VERTRETBARE LÖSUNG!
Dabei wurden in den letzten Jahren bereits über 130 Hochhäuser ohne größere Probleme brandschutztechnisch aufgerüstet, weil in diesen Fällen die entsprechende Vorsorge durch Ansparungen erfolgt ist. Die in diesem Zusammenhang umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen waren stets darauf ausgerichtet, bei vertretbaren Kosten, eine akzeptable Feuersicherheit zu produzieren. Schwerpunkt war hier in erster Linie immer die Schaffung eines sicheren Flucht- und Rettungsweges für die Hochhausbewohner. Dies kann relativ kostengünstig durch den Einbau einer Überdruckbelüftung, die im Brandfall durch eine automatische Brandmeldeanlage ausgelöst wird, erreicht werden. Selbstschließende Brandschutztüren zu den Wohnungen stellen bei diesem Konzept ein integrierendes Sicherheitselement dar. Das ist die technische und auch wirtschaftlich vertretbare Lösung!
VON BIRNEN UND ÄPFELN!
Durch die Bürgerinitiative werden nun diese Maßnahmen als nicht notwendig und völlig überzogen dargestellt. Man verweist dabei auch auf die selten auftretenden Hochhausbrände in aller Welt. Dabei vergisst man jedoch, dass fast alle diese Hochbauten mit im Brandfall selbsttätig ansprechenden Sprinklern, also automatischen Löschanlagen, ausgerüstet sind. Hier kann also ein Entstehungsbrand in der Regel sofort im Keim erstickt werden, was bei unseren baulichen Altlasten in der Steiermark und Österreich nicht der Fall ist! Wenn man sich also mit Brandschutz beschäftigt, darf man Birnen nicht mit Äpfeln vergleichen. Und damit das Kind mit dem Bad ausschütten!
KOMMT DIE POLITISCHE KINDESWEGLEGUNG?
Da jedoch die Gefahr besteht, dass schon im Herbst 2007 eine derartige politische Kindesweglegung erfolgt, hat der Landesfeuerwehrverband Steiermark Alarm geschlagen. Es kann vor der Abschaffung des § 103 des StmkBauG, von einem unüberlegten Mehrheitsbeschluss im Steirischen Landtag, nur abgeraten werden, wie Landesfeuerwehrkommandant Albert Kern vor kurzem feststellte. Namens der rund 50.000 Feuerwehrmitglieder in der Steiermark warnt der Landesbranddirektor vor einer derartigen kontraproduktiven Vorgangsweise.
SACHLICHE INFORMATION!
Deswegen führt das Landesfeuerwehrkommando in diesem Zusammenhang am 30. August 2007 an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark eine fachliche Informationstagung zum Themenkreis „Brandschutz in Hochhäusern“ durch. Dabei sollen die betroffenen Hochhausbewohner, Vertreter der Einsatzkräfte, Juristen und Brandschutztechniker zu Wort kommen. Zielgruppe sind in erster Linie alle verantwortlichen politischen, behördlichen und medialen Verantwortlichen und die Verantwortungsträger der Einsatzorganisationen. Wir wollen sachlich informieren, damit das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird!
 

Hochhaus-Totalbrand in Madrid aus dem Jahre 2005

Vor dem Brand

Ausgebrannt

Vor Einsturz

von Dr. Otto Widetschek

 

 

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