|
BRANDSCHUTZ IN HOCHHÄUSERN |
|
|
Der Brandschutz in
Hochhäusern wurde nach dem Zweiten Weltkrieg auch zunehmend ein
Thema in Europa und Österreich. Der eklatanteste Unterschied zu
herkömmlichen Gebäudebränden, war die Tatsache, dass man durch die
große Höhe der Bauwerke mit den üblichen Rettungsmitteln der
Feuerwehr nicht mehr das Auslangen finden konnte. Herkömmliche Drehleitern besitzen eine ausfahrbare Länge von 30 Metern und können - bei garantierter Aufstellfläche - de facto nur bei Bauten bis zu 22 Meter Höhe zur Menschenrettung und Brandbekämpfung eingesetzt werden. Leider hat man die meisten Hochhäuser nach dem Krieg ohne die notwendigen vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen errichtet (siehe dazu auch den Artikel weiter unten "Sicherheitswahn oder grobe Fahrlässigkeit?"). In der Steiermark und vor allem in Graz ist eine Sanierung von über 200 Hochhäusern notwendig. Um ein einheitliches Vorgehen in dieser Causa zu gewährleisten, hat der Landesfeuerwehrverband Steiermark in Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Graz und der Landesstelle für Brandverhütung bereits im März 1999 ein Merkblatt über den Themenkreis "Brandschutz in Hochhäusern" herausgegeben." |
|||
| Das genannte Merkblatt ist als Sonderdruck in der Fachzeitschrift BLAULICHT, Heft 3/2001, erschienen und kann >>hier<< nachgelesen und ausgedruckt werden. | ||||
|
||||
|
||||
| MODERNER TURMBAU ZU BABEL! | ||||
| In den Fünfziger und Sechziger Jahren des vorigen
Jahrhunderts begann man nach dem Vorbild der USA auch bei uns billige Wohn- und Bürobauten zu errichten. Die Folge war ein gigantischer Hochhaus-Boom. Schätzungsweise über 2.500 Wolkenkratzer baute man damals in Österreich, davon rund ein Zehntel in der Steiermark und hier vor allem in Graz. Ein moderner Turmbau zu Babel, der für viele Jahre ein Stein des Anstoßes werden, ja der auch zu einer völligen Sprachenverwirrung führen sollte. |
||||
| NATÜRLICHE GRENZEN! | ||||
| Nun könnte man sagen: Die bei uns gebauten
Hochhäuser sind ja nur Taschenformat-Ausgaben der amerikanischen Wolkenkratzer und Wohnsilos. Ist es jedoch für einen in Todesangst aus dem Fenster springenden Menschen nicht egal, ob er 200 oder 40 Meter tief fällt? In jedem Fall bleibt er zerschmettert am Boden liegen! Hier steht auch die schnellste Feuerwehr mit den besten Rettungsgeräten auf verlorenem Posten! Denn herkömmliche Sprungtücher und ihre Abarten sind maximal bis zum vierten Stockwerk einsetzbar, Drehleitern und andere Hubrettungsgeräte sind vielfach zu kurz oder können durch verstellte Zufahrtswege erst gar nicht in die richtige Position gebracht werden. Und sollte dies trotzdem gelingen, so ist noch immer unklar, wie eine größere Zahl von Menschen auf diese Weise gerettet werden soll. Denn die Rettungskapazität derartiger Geräte ist stark eingeschränkt. Ganz abgesehen von der Rettung kleiner Kinder, alter und gebrechlicher oder kranker Menschen. Hier gibt es ganz einfach natürliche Grenzen! |
||||
| DAS DRAMA VON SAO PAOLO! | ||||
| Nach den großen Hochhaus-Brandkatastrophen Anfang
der Siebzigerjahre in den USA und Lateinamerika kam es auch bei uns zu einem Umdenken. Denn eines war klar: In Österreich hatte man die Hochhäuser ebenfalls ohne Einhaltung der elementarsten Brandschutzregeln gebaut. Der legendäre Katastrophenbrand aus dem Jahre 1974 in Sao Paolo, Brasilien, bei welchem 179 Menschen ums Leben kamen, brachte den Umschwung. Denn diesmal wurde das Drama in einem Film hautnah dokumentiert: Man sah die springenden und am Boden zerschmetternden Menschen, die verzweifeltet kämpfenden Feuerwehrmänner und die angsterfüllten Gesichter der bedrohten Personen, die sich über Leintücher abzuseilen versuchten. Und dieser Film, der den katastrophalen vorbeugenden Brandschutz in den Hochhausgiganten unserer Zeit aufzeigte, ging um die Welt. Es mussten darauf ganz einfach Reaktionen erfolgen! |
||||
| NOVELLE DER BAUORDNUNG! | ||||
| Auch in der Steiermark reagierte man auf Sao Paolo.
Schon im Frühsommer 1974 wurde ein kurz-, mittel- und langfristiges Sanierungskonzept für über 200 steirische Hochhäuser erarbeitet. Dieses war jedoch nicht einmal das Papier wert, auf welchem es mit viel Mühe verfasst wurde. Denn außer einigen Alibimaßnahmen, welche im Wesentlichern organisatorischer Natur waren und nicht viel kosteten, konnte nichts umgesetzt werden. Daran änderte sich auch mit der Novelle 1976 der Bauordnung 1968 nicht viel, obwohl nun restriktive Brandschutzmaßnahmen für Hochhäuser vorgesehen wurden. Es gab sogar erstmals die Möglichkeit durch den berühmten § 50a (welcher als § 103 auch im neuen Baugesetz 1995 weiter lebt) auch in den Altbestand dieser Bauwerke einzugreifen. |
||||
| ERFOLGLOSE SANIERUNGSVERSUCHE! | ||||
| Alle Versuche der Berufsfeuerwehr in Zusammenarbeit
mit der Grazer Baupolizei wenigstens einige Präzedenzfälle gemäß § 50a zu schaffen, waren jedoch aus formal-bürokratischen Gründen damals zum Scheitern verurteilt. Wir mussten vorerst klein beigeben. Dafür erhielt die BF Graz jedoch eine 50 Meter Drehleiter. Mit dieser konnten zwar auch nicht alle Hochhäuser abgedeckt werden, aber es war zu mindestens etwas getan worden. Damit hatte man jedoch wieder der Feuerwehr elegant den „Schwarzen Peter“ zugeschoben. Erst mit der Schaffung eines neuen Feuerpolizeigesetzes im Jahre 1985 konnten die Weichen neu gestellt werden. Und als es mir nach einigen Jahren gelang, die beiden Feuerwehrtechniker Ing. Alfred Pölzl und Ing. Stefan Schnepf nach Frankfurt zu senden, um die Hochhaus-Situation in Hessen zu studieren, waren zumindest die technischen Voraussetzungen für die Schaffung einer steirischen Hochausrichtlinie gegeben. Diese konnte jedoch erst im Jahre 1999 offiziell verabschiedet werden. So langsam mahlen die „Sicherheits-Mühlen“ in unserem Lande! |
||||
| STEIN DES ANSTOSSES! | ||||
| In der Zwischenzeit wurde nicht nur die
„Feuerpolizei Graz“ offiziell gegründet, sondern es gab auch einige oberstgerichtliche Entscheidungen im Sinne der erforderlichen Brandschutzsanierung unserer Hochhäuser. Die baulichen und technischen Sanierungsmaßnahmen kosten natürlich Geld. Welches im Wesentlichen von den Wohnungseigentümern zu berappen ist. Und hier fängt es sich zu spießen an! Es müssen Kredite aufgenommen werden, die mittelfristig zurück zu zahlen sind. Dadurch erhöhen sich die Betriebskosten für die Eigentümer jedoch nicht unerheblich. Das ist der Stein des Anstoßes! |
||||
| EIN BÄRENDIENST! | ||||
| Was jedoch noch zu bemerken ist: Manchmal versucht
man heute unter dem Titel „Brandschutz“ auch die längst fälligen baulichen Haus- und Liftsanierungen und andere Reparaturen unterzubringen. Auch manche Fachfirma leistet durch ihre überzogene Preisgestaltung auf Grund vorhandener Monopolposition dem Brandschutz einen Bärendienst. Kein Wunder, wenn der betroffene Bürger aufschreit! |
||||
| DIE BEHÖRDE MUSS AKTIV WERDEN! | ||||
| Eines muss dabei jedoch klar sein: Es ist nicht
überzogener Sicherheitswahn, der die zuständigen Behörden tätig werden lässt, sondern das Erfordernis eines ausgewogenen Brandschutzes. Das Argument: „Es ist bis heute nichts passiert!“, zählt dabei nicht! Denn es war nur großes Glück, dass es bei uns bis dato nicht zu gravierenden Hochhauskatastrophen, wie in den USA, in Russland und Lateinamerika gekommen ist. Wenn der Fall der Fälle jedoch eintreten sollte, würde man nach Schuldigen suchen. Die Behörde muss aus diesem Grunde so rasch als möglich aktiv werden, denn alles andere wäre schlicht und einfach grobe Fahrlässigkeit! |
||||