BRANDSCHUTZ IN KULTURBAUTEN

 

Eine Serie" Brandschutz in Kulturbauten"

(siehe auch Blaulicht Heft 11/2003 bis 04/2004) von

LFR Univ.-Lektor Dr. Otto Widetschek, Graz

 
  Teil 1: Einleitung und Schutzziele 625 KB
  Teil 2: Gefahren und Brandursachen 789 KB
  Teil 3: Präventive Maßnahmen 950 KB
  Teil 4: Abwehrende Maßnahmen 791 KB
  Teil 5: Brandschutz im Grazer Kunsthaus 1,14 MB
  Teil 6: Brandschutz im Stift Admont 1,39 MB
 

DAS GRAZER ZEUGHAUS

 

ZUM SCHUTZ DES LANDES?

Das Grazer Zeughaus ist ohne Zweifel eine der größten Fremdenverkehrsattraktionen der Steirischen Landeshauptstadt. Einst zum Schutz des Landes errichtet, stellte sich nun bei einer Überprüfung nach dem Hofburgbrand heraus, dass es selbst bei einem größeren Feuer eine riesige, tödliche Rauchfalle für die im Gebäude befindlichen Menschen darstellt. Das war 1992! Was ist seit damals geschehen? Fast nichts! Denn bis heute ist dieser skandalöse Missstand nicht behoben worden. Ja man kann sagen, was sich um dieses historische Baujuwel in brandschutztechnischer Hinsicht schon seit geraumer Zeit abspielt, ist ein Drama der Sonderklasse.

                                                                                                         LFR Univ.-Lektor Dr. Otto Widetschek, Graz

Grazer Zeughaus als Rauchfalle

 
MIT DER HOFBURG BEGANN ES!
Als im Jahre 1992 die berühmten Redoutensäle in der Wiener Hofburg ein Raub der Flammen wurde, war die österreichische Kulturseele erschüttert. Niemand hatte es je für möglich gehalten, dass ein derartiges Bauwerk einem profanen Feuer zum Opfer fallen könnte. Natürlich hatten weitsichtige Experten, die es ja auch manchmal geben soll, schon lange vor einem gewaltigen Brandschutzdefizit in unseren kulturhistorischen Bauwerken gewarnt! Aber wer hört schon auf derartige lästige Zeitgenossen. Niemand! Es muss anscheinend immer erst einen Anlassfall geben. Wie in Kaprun!
 
PREKÄRE SITUATION IN GRAZ!
Angesichts der abgebrannten und eingestürzten Redoutensäle war aber nun im wahrsten Sinn des Wortes Feuer am Dach. In ganz Österreich führte man plötzlich Feuerbeschauen in Kirchen, Ausstellungssälen, Konzerthäusern, Museen und Burganlagen durch. Einigermaßen prekär war die Situation jedoch in Graz: Bis zur Inkraftsetzung des Feuerpolizeigesetzes 1985 war die Landeshauptstadt Graz von derartigen Überprüfungen überhaupt ausgenommen. Ich versuchte damals als zuständiger Branddirektor eine eigene Feuerpolizeigruppe in der Berufsfeuerwehr aufzubauen, was aber vorerst aus finanziellen und politischen Gründen misslang. Erst ab dem Jahre 1989 war es möglich, bei der Baupolizei, ein Zweimann-Team zu installieren, welches mittlerweile auf rund 20 Personen angewachsen und seit kurzem bei der Feuerwehr zugeordnet ist.
ÜBERPRÜFUNGSKONZEPT
Sofort nach dem Hofburgbrand erstellten wir dann ein Konzept, nach welchem in Graz an die zwanzig historische Bauwerke, unter ihnen das Schloss Eggenberg, die alte Burg, das Landhaus, das Joanneum, das Landesarchiv und die Landesbibliothek, der Grazer Schlossberg mit Uhr- und Glockenturm sowie das Schloss St. Martin, auf Brandschutzmängel untersucht wurden. Anmerkung: Für die kulturhistorischen Bauwerke außerhalb der Landeshauptstadt war die Steiermärkische Brandverhütungsstelle zuständig. Dabei wurden kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen vorgeschlagen. Mit Ausnahme einiger kleinerer Vorschreibungspunkte waren es jedoch auf Grund der gesetzlichen Grundlagen in der Regel nur Empfehlungen. Man einigte sich jedoch damals, alle Maßnahmen zur Personenrettung mit äußerster Dringlichkeit zu behandeln!
KNACKPUNKT: FLUCHTWEG!
Gerade im Grazer Zeughaus war nun eine völlig untragbare Fluchtwegsituation gegeben. Es gibt nur ein offenes, brandschutztechnisch nicht relevantes Stiegenhaus, der zweite bauliche Fluchtweg fehlt überhaupt. Da die Feuerwehr auch mit Drehleitern nicht über den Landhaushof zufahren kann, ist eine Personenrettung auf diese Weise nicht möglich. Und so wurde bereits Anfang 1993 nach der Erstellung eines Vorgutachtens von der Feuerwehr die Errichtung eines zusätzlichen Fluchtstiegenhauses gefordert. Nun wurde ein Jahr lang diskutiert und geplant. Dann legte ein Architektenteam ein Konzept vor, welches im hinteren Bereich des Landhaushofes die Errichtung eines transparenten Stahl-Glas-Stiegenhauses samt Behindertenlift vorsah. Diese von der Feuerwehr akzeptierte Variante wurde jedoch von Seiten des Denkmalschutzes strikte abgelehnt.
TOTAL VERSCHLAMPT!
Wieder verging ein Jahr. Im Jänner 1995 wagte die Feuerwehr erneut einen Vorstoß. Es fand eine Besprechung statt, bei welcher schließlich auch die Vertreter des Denkmalschutzes grundsätzlich der Errichtung eines zusätzlichen Stiegenhauses zustimmten. Allerdings brachte man eine Variante vom Nachbarhaus (Besitzer Grazer Wechselseitige Versicherung) ins Spiel. Diese wurde dann jedoch heimlich, still und leise wieder verworfen, nachdem die GRAWE angeblich diesem Plan nicht zustimmte. Seit dem ist die causa Zeughaus für die Betreiber und das Denkmalamt anscheinend ad acta gelegt worden. Der ganze Vorgang wurde verschlampt und vergessen! Unglaublich, aber wahr!
MAXIMAL 30 BESUCHER!
Die Feuerwehr hat noch im Jänner 1995 ihr endgültiges brandschutztechnisches Gutachten abgegeben. Wichtigster Punkt war dabei das zusätzliche Stiegenhaus, welches jedoch nicht als Auflage bescheidmäßig vorgeschrieben werden konnte. Die Feuerpolizei hat eine Feuerbeschau durchgeführt und unter anderem eine Begrenzung der Besucherzahl mit 30 vorgeschrieben. Dann kam das Jahr 2003. Graz wurde Kulturhauptstadt Europas. Das Zeughaus wurde von Besuchern förmlich gestürmt. Mehrere Autobusse fuhren gleichzeitig vor, Schulklassen wurden durch das Haus geschleust. Natürlich war die Begrenzung der Besucherzahl nicht möglich, was auch bewiesen werden kann!
„ALLES NEU ÜBERDENKEN!“
Am 17. Oktober 2003 veranstaltete der Bezirksfeuerwehrverband Graz ein Symposion unter dem Titel „Brandschutz in Kulturbauten“. Dabei wurden die Missstände im Grazer Zeughaus wieder vehement aufgezeigt. Der für den Kulturgüterschutz zuständige Landeskonservator sprach sich dabei erneut gegen gravierende bauliche Veränderungen aus, bot uns aber die Zusammenarbeit an, um die Situation neu zu überdenken. So wird also bei uns gearbeitet: Man braucht über zehn Jahre, um eine Fluchtstiege zu planen! Zu planen, nicht zu bauen! Das zeigt leider deutlich, wie groß der Stellenwert des Brandschutzes von gewisser Seite in diesem Lande gewertet wird. Dabei steht die Ausstellung im Zeughaus derzeit noch unter dem Motto „Zum Schutz des Landes“. Dass sich die Besucher dabei jedoch in eine Feuerfalle begeben könnten, stört niemanden! Und das ist einfach schlichtweg ein Skandal!
 
PRESSE-ECHO
Die Veranstaltung und die Aussagen von LFR Dr. Widetschek riefen in den österreichischen Medien große Resonanz hervor. Nicht nur die steirischen Medien griffen das Thema auf und berichteten darüber ausführlich. Bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen diesmal den Ernst der Lage erkennen und zum Schutz der Besucher reagieren!

 

>> Presse-Echo <<

Symposion „Brandschutz in Kulturbauten“ im Grazer Minoritensaal. Foto: Oswald
 

 

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