AUSBILDUNGSPROGRAMM SICHERHEIT

Das Brandschutzforum Austria führt ab sofort auch die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) gemäß Arbeitnehmer/Innenschutzgesetz und Sicherheitsvertrauenspersonenverordnung durch. SVP sind in Betrieben und Arbeitsstätten mit regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer/Innen in Abhängigkeit von der Anzahl der Angestellten zu bestellen.
Aufgaben
Zu den wichtigsten Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) gehört die Vertretung, Information und Beratung von Mitarbeiter/Innen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Eine Zusammenarbeit mit anderen Präventivfachkräften, wie Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern sowie Brandschutzbeauftragten etc., ist unbedingt anzustreben.
Ausbildung
Sicherheitsvertrauenspersonen müssen eine Ausbildung von mindestens 24 Unterrichtseinheiten auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes nachweisen. Die vom Brandschutzforum Austria durchgeführten einschlägigen Seminare gelten als Nachweis.
Zahl der SVP
Für Betriebe und Arbeitsstätten ist je nach Mitarbeiter/Innen eine bestimmte Zahl von Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen und ausbilden zu lassen. Es gilt folgende Staffelung:
 

Zahl der
Arbeitnehmer/Innen

Zahl der SVP

11-50 1
51-100 2
101-300 3
301-500 4
501-700 5
701-900 6
901-1400 7
1401-2200 8
Für je weitere 800 Arbeitnehmer/Innen ist jeweils eine weitere SVP zu bestellen, wobei Bruchteile von 800 für voll gerechnet werden.
 

 

 

 

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