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| Modul 1 - Grundausbildung für
Brandschutzbeauftragte -Teil 1 |
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Das Modul 1 ist von allen Brandschutzorganen zu
absolvieren. Es behandelt die wichtigsten Grundlagen des
Betriebsbrandschutzes (inklusive Eigenkontrolle und
brandgefährliche Tätigkeiten), der Brandgefahren und des
richtigen Verhaltens im Brandfall. Daneben wird das
Thema „Brennen und Löschen“ in Theorie und Praxis
ausführlich behandelt.
Wir
statten unsere Modul 1-Teilnehmer/innen mit
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einem umfangreichen Skriptum im praktischen
BFA-Ordner, |
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mit verschiedenen Plakaten für den Aushang
im Betrieb, |
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sowie dem wichtigsten Werkzeug jedes
Brandschutzorgans, dem Brandschutzbuch aus. |
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| Teil des Kurses ist auch die
praktische Übung, bei der jede/r Teilnehmer/in
mit einem Tragbaren Feuerlöscher und einer
Löschdecke löscht! Selbstverständlich erhält
jede/r Teilnehmer/in nach erfolgreicher
Absolvierung (schriftliche Erfolgskontrolle gem.
TRVB O 117) des Kurses den Österreichischen
Brandschutzpass und ein Zeugnis. |
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| Modul 2 - Grundausbildung für
Brandschutzbeauftragte -Teil 2 |
| Das zweitägige Modul 2 ist nur von
Brandschutzbeauftragten zu absolvieren und behandelt im
Wesentlichen den Themenkreis des Vorbeugenden
Brandschutzes. Neben den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen wird vor allem der bauliche, technische und
organisatorische Brandschutz umfassend behandelt. Auch
das Modul 2 schließt mit einer schriftlichen
Erfolgskontrolle gem. TRVB O 117 ab. |
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„Bitte beachten
Sie dass das Modul 1 bzw. Modul2 mit einer schriftlichen
Erfolgskontrolle abgeschlossen wird“! |
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N1-A Betriebe mit besonderer
Personengefährdung, wie Hotel und Gastgewerbe,
Veranstaltungsstätten und Verkaufsstätten. |
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N1-B Betriebe mit besonderer
Personengefährdung, wie Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Hochhäuser und
Wohnhausanlagen. |
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N1-C Brandschutz in Kindergärten,
Horten und Behindertenbetreuungseinrichtungen. |
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N2 Betriebe mit erhöhter
Brandgefahr, wie Gewerbe- und Industrieanlagen,
Holz-, Papier- und Kunststoffverarbeitende Betriebe etc. |
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N3 Betriebe mit besonderen
Gefährdungen, wie Krankenhäuser, Pflegeheime,
Strafvollzuganstalten etc. |
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N4 Betriebe mit besonders
schutzwürdigen Einrichtungen, wie Historische
Bauten, EDV-Räume, Seilbahnen, Tunnelanlagen etc. |
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Fortbildung für Brandschutzbeauftragte |
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Gemäß TRVB O 117 haben BSB spätestens
fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung ein
Fortbildungsseminar zu besuchen. Dadurch kann der
Brandschutzpass auf weitere fünf Jahre verlängert werden. Prüfen Sie
daher, sehr geehrte Damen und Herren, wann Ihr Brandschutzpass
abläuft und besuchen Sie unser Fortbildungsseminar. |
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