SEMINARE ÜBERSICHT

Das Ausbildungsprogramm des Brandschutzforums Austria erfolgt im Bereich des Brandschutzes in erster Linie nach den Vorgaben der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz 117 (TRVB O 117) in der geltenden Fassung.

Grundausbildung

 
Modul 1 - Grundausbildung für Brandschutzbeauftragte -Teil 1

Das Modul 1 ist von allen Brandschutzorganen zu absolvieren. Es behandelt die wichtigsten Grundlagen des Betriebsbrandschutzes (inklusive Eigenkontrolle und brandgefährliche Tätigkeiten), der Brandgefahren und des richtigen Verhaltens im Brandfall. Daneben wird das Thema „Brennen und Löschen“ in Theorie und Praxis ausführlich behandelt.

Wir statten unsere Modul 1-Teilnehmer/innen mit

  einem umfangreichen Skriptum im praktischen BFA-Ordner,
  mit verschiedenen Plakaten für den Aushang im Betrieb,
  sowie dem wichtigsten Werkzeug jedes Brandschutzorgans, dem Brandschutzbuch aus.
     
Teil des Kurses ist auch die praktische Übung, bei der jede/r Teilnehmer/in mit einem Tragbaren Feuerlöscher und einer Löschdecke löscht! Selbstverständlich erhält jede/r Teilnehmer/in nach erfolgreicher Absolvierung (schriftliche Erfolgskontrolle gem. TRVB O 117) des Kurses den Österreichischen Brandschutzpass und ein Zeugnis.
Modul 2 - Grundausbildung für Brandschutzbeauftragte -Teil 2
Das zweitägige Modul 2 ist nur von Brandschutzbeauftragten zu absolvieren und behandelt im Wesentlichen den Themenkreis des Vorbeugenden Brandschutzes. Neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wird vor allem der bauliche, technische und organisatorische Brandschutz umfassend behandelt. Auch das Modul 2 schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle gem. TRVB O 117 ab.
 

„Bitte beachten Sie dass das Modul 1 bzw. Modul2 mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle abgeschlossen wird“!

 

Erweiterte Ausbildung (Brandschutztechnikseminare)

 
  T1 Brandmeldeanlagen (BMA)
  T2 Sprinkler- bzw. EAL-Anlagen (SPA)
  T3 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  T4 Gaslöschanlagen (GLA)
 

Erweiterte Ausbildung (Nutzungsbezogene Seminare)

 
  N1-A Betriebe mit besonderer Personengefährdung, wie Hotel und Gastgewerbe, Veranstaltungsstätten und Verkaufsstätten.
  N1-B Betriebe mit besonderer Personengefährdung, wie Schulen, Universitäten,  Bürogebäude, Hochhäuser und Wohnhausanlagen.
  N1-C Brandschutz in Kindergärten, Horten und Behindertenbetreuungseinrichtungen.
  N2 Betriebe mit erhöhter Brandgefahr, wie Gewerbe- und Industrieanlagen, Holz-, Papier- und Kunststoffverarbeitende Betriebe etc.
  N3 Betriebe mit besonderen Gefährdungen, wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Strafvollzuganstalten etc.
  N4 Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen, wie Historische Bauten, EDV-Räume, Seilbahnen, Tunnelanlagen etc.
 

Fortbildung für Brandschutzbeauftragte

 

Gemäß TRVB O 117 haben BSB spätestens fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung ein Fortbildungsseminar zu besuchen. Dadurch kann der Brandschutzpass auf weitere fünf Jahre verlängert werden. Prüfen Sie daher, sehr geehrte Damen und Herren, wann Ihr Brandschutzpass abläuft und besuchen Sie unser Fortbildungsseminar.

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Ausbildung in der Ersten Löschhilfe

 
  EL Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist eine periodische Schulung des Betriebspersonals in der Ersten Löschhilfe (EL) vorgesehen. Das Brandschutzforum Austria bietet diese Ausbildung für alle Betriebe auch vor Ort an.
 

 

Ausbildungsprogramm Sicherheit

 
  SVP Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
 

Großveranstaltungen

 
  Aprilsymposion und Brandschutztage gelten als Fortbildungsseminare für BSB
 

SOS Sonderseminare

 

 

 

 

 

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