EVAKUIERUNG UND ERSTE LÖSCHHILFE ASTV § 44a

 
In der Novelle 2010 zur Arbeitsstättenverordnung ist verankert, dass in jedem Betrieb (sofern es keinen Brandschutzwart, oder -beauftragten, keine Brandschutzgruppe oder Betriebsfeuerwehr gibt) eine ausreichende Anzahl von ArbeitnehmerInnen mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein muss und es MitarbeiterInnen geben muss, die sich im Anlassfall um die Räumung/Evakuierung kümmern. Diese Bestimmung betrifft weitgehend Kleinst- und Kleinbetriebe, weshalb das BFA hier eine „maßgeschneiderte“ Ausbildung anbietet.
THEMA:   „Evakuierung & Erste Löschhilfe“ - Ausbildung gem. ASTV § 44a und ASchG § 25 (4)
ZEITEN:   19. April 2012
      3. Oktober 2012
    Die Seminarzeiten können Sie aus unseren Tagesabläufen und aus den Anmeldebestätigungen entnehmen.
ORT:   Seminarhotel Novapark, A-8051 Graz, Fischeraustraße 22
KOSTEN:  

Euro 139,- (exkl. 20 % Ust.), (inkl. Unterlagen, Jause und Mittagessen)

SCHLÜSSELTHEMEN:    
  Brandgefahren im Betrieb
  Rechtliche Grundlagen
  Verhalten im Brandfall
  Vorbereitung einer Räumung (Checklisten, etc.)
  Grundlagen der Verbrennung/des Löschens
  Entstehungsbrandbekämpfung (Praxis)
FACHLICHE RÜCKFRAGEN:    
  Team Brandschutzforum, Tel.: 0316/71 92 11 oder office@brandschutzforum.at
 
 

 

0316 71 92 11

office@brandschutzforum.at

0316 71 92 11 9